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Was kostet ein Makler beim Immobilienverkauf – und wer zahlt eigentlich?

Gesetzliche Grundlage seit 2020: Das Bestellerprinzip beim Kauf

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien. Der Kern: Wer den Makler beauftragt, trägt grundsätzlich mindestens die Hälfte der Kosten. Bei Käufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen darf der Käufer maximal so viel zahlen wie der Verkäufer. Eine vollständige Überwälzung der Provision auf eine Seite ist damit in den meisten Fällen nicht mehr möglich.

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder Grundstücken gelten diese Regelungen nicht automatisch – hier ist die Aufteilung weiterhin Verhandlungssache.

Wie hoch ist die Provision in der Region Stralsund und Rügen?

Die Provisionshöhe ist in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich festgelegt. Regional haben sich jedoch Marktüblichkeiten herausgebildet. In Mecklenburg-Vorpommern – und damit auch im Großraum Stralsund sowie auf Rügen – liegt die übliche Gesamtprovision in der Regel bei rund 5,95 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird typischerweise je hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt, also je rund 2,98 Prozent.

Wichtig: Das sind Richtwerte, keine Festpreise. Ob und in welcher Höhe eine Provision anfällt, regelt immer der konkrete Maklervertrag. Lesen Sie diesen sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung

Angenommen, Sie verkaufen ein Einfamilienhaus in Stralsund für 350.000 Euro. Bei einer Gesamtprovision von 5,95 Prozent ergibt sich ein Betrag von rund 20.800 Euro – aufgeteilt tragen Käufer und Verkäufer jeweils etwa 10.400 Euro. Das ist eine relevante Größenordnung, die Sie bei Ihrer Kalkulation von Anfang an berücksichtigen sollten.

Was leistet ein Makler – und rechtfertigt das die Kosten?

Ein professioneller Makler übernimmt deutlich mehr als das bloße Vermitteln von Käufer und Verkäufer. Zu den typischen Leistungen gehören:

  • Ermittlung eines marktgerechten Verkaufspreises auf Basis lokaler Marktkenntnis
  • Erstellung hochwertiger Exposés mit professionellen Fotos, Grundrissen und Beschreibungen
  • Vermarktung über relevante Portale und das eigene Netzwerk
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Prüfung der Bonität von Interessenten
  • Begleitung der Kaufvertragsverhandlungen bis zum Notartermin
  • Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen

Gerade auf dem Rügener Markt, wo Ferienimmobilien, Zweitwohnsitze und kapitalgetriebene Käufe eine große Rolle spielen, kann ein ortskundiger Makler erheblichen Einfluss auf den erzielten Verkaufspreis haben. Wer seine Immobilie zu einem fairen Marktpreis anbieten möchte, profitiert von einer fundierten Immobilienbewertung als Ausgangspunkt.

Wann entsteht der Provisionsanspruch überhaupt?

Ein häufiges Missverständnis: Der Makler verdient seine Provision nicht durch das bloße Tätigwerden, sondern erst dann, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt – und zwar durch seine Vermittlungsleistung. Kommt kein Verkauf zustande, fällt in der Regel auch keine Provision an. Das schützt Sie als Auftraggeber vor unnötigen Kosten bei erfolgloser Vermarktung.

Achten Sie dennoch auf mögliche Klauseln im Maklervertrag, die etwa Aufwandsentschädigungen oder Kostenpauschalen vorsehen können.

Makler oder Eigenverkauf: Was passt zu Ihrer Situation?

Manche Eigentümer überlegen, die Immobilie ohne Makler zu verkaufen, um Kosten zu sparen. Das kann in Einzelfällen sinnvoll sein – etwa bei klaren Verhältnissen, vorhandenem Käufernetzwerk und ausreichend Zeit. In der Praxis unterschätzen viele Verkäufer jedoch den Aufwand: fehlende Marktkenntnisse, Schwierigkeiten bei der Preisfindung oder rechtliche Unsicherheiten können dazu führen, dass eine Immobilie unter Wert verkauft wird oder der Prozess unnötig lang dauert.

Wenn Sie sich einen Überblick über den Ablauf des Immobilienverkaufs verschaffen möchten, erhalten Sie dort einen strukturierten Einstieg in den gesamten Prozess.

Transparenz ist das A und O

Unabhängig davon, ob Sie in Stralsund, auf Rügen oder im ländlichen Vorpommern eine Immobilie verkaufen: Verlangen Sie immer Transparenz über Leistungsumfang und Konditionen, bevor Sie einen Maklervertrag unterzeichnen. Ein seriöser Makler erläutert Ihnen seine Provision offen, erklärt die vertragliche Grundlage und beantwortet Ihre Fragen ohne Ausweichen.

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation oder möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie unverbindlich und ohne versteckte Agenda.

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